Kontaktpersonenstatus ans Gesundheitsamt melden: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Erlangen gegen Corona
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*** Mit dieser Erklärung erlaubt der Erkrankte, dass sein Befund an das Gesundheitsamt Erlangen übermittelt und von diesem verwendet werden darf | *** Mit dieser Erklärung erlaubt der Erkrankte, dass sein Befund an das Gesundheitsamt Erlangen übermittelt und von diesem verwendet werden darf | ||
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*** Nur Kontaktpersonen I werden isoliert. Eine kompakte Definition findet sich [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Grafik_Kontakt_allg.pdf;jsessionid=154A0F59CCE27C387BE366F0C73FD16B.internet071?__blob=publicationFile | *** Nur Kontaktpersonen I werden isoliert. Eine kompakte Definition findet sich [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Grafik_Kontakt_allg.pdf;jsessionid=154A0F59CCE27C387BE366F0C73FD16B.internet071?__blob=publicationFile in dieser Infografik des RKI]. | ||
*** Hier verwendet man am besten die Vorlage des RKI | *** Hier verwendet man am besten die Vorlage des RKI | ||
Version vom 19. November 2020, 14:36 Uhr
Für wen ist diese Seite gedacht
NICHT gedacht für: Infizierte Person und Kontaktperson wohnen beide in ER/ERH
- Das Gesundheitsamt Erlangen führt Kontaktpersonenverfolgung selbständig durch, wenn die mit Corona infizierte Person und die mögliche Kontaktperson beide in der Stadt Erlangen oder dem Erlangen-Höchstadt wohnen.
- In diesem Fall bitte KEINE zusätzlich Meldung abgeben, sondern warten, bis man vom Gesundheitsamt zur Meldung aufgefordert wird.
- Meldet sich das Gesundheitsamt Erlangen in so einem Fall trotzdem nicht, muss man im Moment davon ausgehen, dass die Situation geprüft wurde und keine Kontaktperson-1 Situation vorliegt.
Nicht gedacht für: Kontaktperson wohn nicht in ER/ERH
- In diesem Fall ist das Gesundheitsamt am Wohnort der Kontaktperson zuständig
Gedacht für: Infizierte Person wohnt außerhalb von ER/ERH, Kontaktperson wohnt in ER/ERH
- Wohnt die infizierte Person jedoch außerhalb von ER/ERH und die mögliche Kontaktperson in ER/ERH, dann muss der Befund der infizierten Person zunächst von dem anderen Gesundheitsamt an das Gesundheitsamt Erlangen übermittelt werden.
- Aus Überlastungsgründen schaffen dies nicht mehr alle Gesundheitsämter
- Ohne die Übermittlung des Laborbefundes der infizierten Person kann das Gesundheitsamt Erlangen nicht tätig werden
Wie kann ich einen Kontaktpersonenstatus ans Gesundheitsamt Erlangen melden?
Benötigte Unterlagen
- Benötigt werden
- eine Kopie des Laborbefunds der erkrankten Person (die nicht in ER/ERH wohnt)
- Tip: Die Laborbefunde sind meist in den Benachrichtigungsapps der Testzentren direkt zum Download verfügbar, ggf. müssen sie noch angefordert werden
- eine Datenfreigabeerklärung für das Gesundheitsamt Erlangen
- Mit dieser Erklärung erlaubt der Erkrankte, dass sein Befund an das Gesundheitsamt Erlangen übermittelt und von diesem verwendet werden darf
- Eine Kontaktliste
- Nur Kontaktpersonen I werden isoliert. Eine kompakte Definition findet sich in dieser Infografik des RKI.
- Hier verwendet man am besten die Vorlage des RKI
- eine Kopie des Laborbefunds der erkrankten Person (die nicht in ER/ERH wohnt)
Einreichungsmöglichkeiten
- Die Unterlagen können per Fax oder Email oder Post an das Gesundheitsamt Erlangen geschickt werden:
- Gesundheitsamt Erlangen
- Nägelsbachstraße 1
- 91052 Erlangen
- Fax: 09131 803 492200
- gesundheitsamt@erlangen-hoechstadt.de
Weitergehende Informationen
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html
- Detailinfos zum Kontaktpersonenmanagement beim RKI
Offene Fragen
Folgende Aspekte muss man im lauf der Zeit noch genauer prüfen:
- Darf die infizierte Person dem Gesundheitsamt Erlangen auch eine unvollständige Kontaktliste (eben nur mit der Kontaktperson, die in ER/ERH wohnt) übermitteln?
- Falls nein, wer verfolgt die anderen gemeldeten Kontakte?