Kontaktpersonenstatus ans Gesundheitsamt melden: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Erlangen gegen Corona
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** Sehr '''schön strukturierte Hinweise des Gesundheitsamts Augsburg''' zum '''Verhalten von Kontaktpersonen und wie man an die richtigen Bescheinigungen kommt''' | ** Sehr '''schön strukturierte Hinweise des Gesundheitsamts Augsburg''' zum '''Verhalten von Kontaktpersonen und wie man an die richtigen Bescheinigungen kommt''' | ||
** Achtung: Bei Verwendung der dortigen Formulare müssen diese natürlich ans Gesundheitsamt Erlangen geschickt werden und nicht nach Augsburg | ** Achtung: Bei Verwendung der dortigen Formulare müssen diese natürlich ans Gesundheitsamt Erlangen geschickt werden und nicht nach Augsburg | ||
* https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-631/ | |||
** Allgemeinverfügung des Bayerischen gesundheitsministeriums vom 6.11.20 | |||
** Im letzten Absatz der Begründung zu §2 findet sich dort der Hinweis, dass sich infizierte Personen direkt an das zuständige Gesundheitsamt wenden können, wenn dieses aufgrund der Verzögerungen in den amtlichen Meldewegen so die Information schneller bekommt. | |||
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Version vom 19. November 2020, 17:06 Uhr
Für wen ist diese Seite gedacht
NICHT gedacht für: Infizierte Person und Kontaktperson wohnen beide in ER/ERH
- Das Gesundheitsamt Erlangen führt Kontaktpersonenverfolgung selbständig durch, wenn die mit Corona infizierte Person und die mögliche Kontaktperson beide in der Stadt Erlangen oder dem Erlangen-Höchstadt wohnen.
- In diesem Fall bitte KEINE zusätzlich Meldung abgeben, sondern warten, bis man vom Gesundheitsamt zur Meldung aufgefordert wird.
- Meldet sich das Gesundheitsamt Erlangen in so einem Fall trotzdem nicht, muss man im Moment davon ausgehen, dass die Situation geprüft wurde und keine Kontaktperson-Kategorie-1 Situation vorliegt.
Nicht gedacht für: Kontaktperson wohnt nicht in ER/ERH
- In diesem Fall ist das Gesundheitsamt am Wohnort der Kontaktperson zuständig
Nur gedacht für: Infizierte Person wohnt außerhalb von ER/ERH, Kontaktperson wohnt in ER/ERH
- Wohnt die infizierte Person jedoch außerhalb von ER/ERH und die mögliche Kontaktperson in ER/ERH, dann muss der Befund der infizierten Person zunächst von dem anderen Gesundheitsamt an das Gesundheitsamt Erlangen übermittelt werden.
- Aus Überlastungsgründen schaffen dies nicht mehr alle Gesundheitsämter
- Ohne die Übermittlung des Laborbefundes der infizierten Person kann das Gesundheitsamt Erlangen nicht tätig werden und kann keine Quarantäne anordnen.
- Ersatzweise wird hier deshalb ein verfahren vorgeschlagen, selbst alle notwendigen Infos an das Gesundheitsamt Erlangen zu übermitteln.
Wie kann ich einen Kontaktpersonenstatus ans Gesundheitsamt Erlangen melden?
Benötigte Unterlagen
- Benötigt werden
- Ein Anschreiben, Textvorschlag:
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- ich hatte, vermutlich als Kontaktperson der Kategorie 1, Kontakt zu einer bestätigt mit Corona infizierten Person. Da diese nicht in ER/ERH wohnt, sende ich Ihnen anbei der Laborbefund der infizierten Person,
- eine Datenfreigabeerklärung sowie eine Beschreibung der Kontaktsituation durch mich.
- Ich bitte Sie, den Vorgang zu prüfen und ggf. eine Quarantäne anzuordnen.
- Für ein kurzes Feedback wäre ich dankbar
- Ort, Datum, Unterschrift, Kontaktdaten
- eine Kopie des Laborbefunds der erkrankten Person (die nicht in ER/ERH wohnt)
- Tipp: Die Laborbefunde sind meist in den Benachrichtigungsapps der Testzentren direkt zum Download verfügbar, in Einzelfällen müssen sie angefordert werden
- eine Datenfreigabeerklärung für das Gesundheitsamt Erlangen
- Mit dieser Erklärung erlaubt der Erkrankte, dass sein Befund an das Gesundheitsamt Erlangen übermittelt und von diesem verwendet werden darf
- Textvorschlag:
- eine Kopie des Laborbefunds der erkrankten Person (die nicht in ER/ERH wohnt)
- (Name, Geburtsdatum, Wohnadresse und Telefonnummer des Infizierten, ggf Email-Adresse)
- An das Gesundheitsamt Erlangen
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- ich gebe meinen beigefügten Laborbefund über eine Coronainfektion sowie meine Kontaktdaten an das Gesundheitsamt Erlangen zur Nutzung im Zusammenhang mit einer Kontaktpersonennachverfolgung frei.
- Mir ist bewusst, dass ich zusätzlich verpflichtet bin, meine Kontaktpersonen auf Anforderung dem Gesundheitsamt meines Wohnsitzes zu melden.
- Ort, Datum, Unterschrift, Name
- Eine Erklärung der Kontaktperson zu vermutetem Kontakt mit infizierter Person
- Nur Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) werden isoliert.
- Eine kompakte Definition der verschiedenen Kontaktkategorien findet sich in dieser Infografik des RKI.
- Detailliertere Informationen finden sich hier
- Als Vorlage für die Erklärung kann man das Formular aus Augsburg verwenden, muss dieses aber an das Gesundheitsamt Erlangen schicken:
- https://formular-service.augsburg.de/intelliform/forms/stadt_augsburg/extern/530/extern/530/corona_kontaktperson/download;jsessionid=E26674DAB06F710D77699B3F914CE8B7.IF0
- Füllen Sie das Formular aus, streichen Sie alle Verweise auf Augsburg raus, ersetzen Sie diese durch Erlangen und schicken Sie das Formular nach Erlangen
- Das Formular lässt sich hier auch Online ausfüllen, allerdings aufpassen, der Versand am Ende funktioniert natürlich nicht für das Gesundheitsamt Erlangen:
- https://formular-service.augsburg.de/intelliform/forms/stadt_augsburg/extern/530/extern/530/corona_kontaktperson/download;jsessionid=E26674DAB06F710D77699B3F914CE8B7.IF0
- Nur Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) werden isoliert.
- Eine Erklärung der Kontaktperson zu vermutetem Kontakt mit infizierter Person
Einreichungsmöglichkeiten
- Die Unterlagen können per Fax, Email oder Post an das Gesundheitsamt Erlangen geschickt werden:
- Gesundheitsamt Erlangen
- Nägelsbachstraße 1
- 91052 Erlangen
- Fax: 09131 803 492200
- gesundheitsamt@erlangen-hoechstadt.de
Weitergehende Informationen
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html
- Detailinfos zum Kontaktpersonenmanagement beim RKI
- https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/infos-fuer-kontaktpersonen
- Sehr schön strukturierte Hinweise des Gesundheitsamts Augsburg zum Verhalten von Kontaktpersonen und wie man an die richtigen Bescheinigungen kommt
- Achtung: Bei Verwendung der dortigen Formulare müssen diese natürlich ans Gesundheitsamt Erlangen geschickt werden und nicht nach Augsburg
- https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-631/
- Allgemeinverfügung des Bayerischen gesundheitsministeriums vom 6.11.20
- Im letzten Absatz der Begründung zu §2 findet sich dort der Hinweis, dass sich infizierte Personen direkt an das zuständige Gesundheitsamt wenden können, wenn dieses aufgrund der Verzögerungen in den amtlichen Meldewegen so die Information schneller bekommt.
Hinweise und offene Fragen
- Die hier dargestellten Information sind von mir nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Informationen wurden nicht vom Gesundheitsamt erlangen formal geprüft oder freigegeben. Für Verbesserungsvorschläge bin ich offen Input gerne an thomas.wagner@erlangen-gegen-corona.de .
- Es ist nicht unumstritten, ob eine Meldung durch eine Kontaktperson auch möglich ist oder nur durch eine erkrankte Person erfolgen darf. Im letzteren Fall müsste die erkrankte Person die Kontaktmeldung unterschreiben. Allerdings erlaubt die Stadt Augsburg auf einem sehr schön gemachten Formular die Meldung durch Kontaktpersonen direkt online, sodass eine inhaltsgleiche Meldung eigentlich auch in Erlangen legal möglich sein sollte.